Für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung am 03.09.2021 muss ausnahmslos (d.h. auch für Geimpfte oder Genesene) ein tagesaktueller Nachweis über einen negativen Covid-19-Test vorgelegt werden. Im Feuerwehrhaus muss darüber hinaus eine FFP2-Maske getragen werden.